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Einzelprojekte werden gefördert
Seit Anfang des Jahres gilt eine Neue Regelung für das ZIM-Programm.
Endlich ist es soweit, die Änderungen zum erweiterten ZIM-Programm sind Amtlich und Rechtskräftig. Einzelunternehmen haben die Möglichkeit bis Ende 2013 einen Einzelantrag für innovative Produkte zu stellen.
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen. Vorraussetzungen sind: mindestens 5-jährige Geschäftstätigkeit und erstmals eigene Forschung und Entwicklung. Ziel ist die nachhaltige Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens auf anspruchsvollem Innovationsniveau. Maximal können 350.000 € zuwendungsfähige Kosten pro Unternehmen und 175.000 € bei Forschungseinrichtungen beantragt werden. Diese Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung.
Möchten auch Sie diese Förderung in Anspruch nehmen, dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir bieten Ihnen ein kostenloses und unverbindliches Erstge-spräch an.